AGBs

Allgemeine Vertragsbedingungen für Unterrichtsabonnemente

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) regeln den zwischen Michael Fehr (Lehrkraft) und derSchülerin/dem Schüler abgeschlossenen Unterrichtsvertrag. Die Lehrkraft behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit abzuändern. Die aktuelle Fassung der AGBs ist auf der Website www.musikfreude.ch/agbs/ einsehbar. Mit der Buchung eines Unterrichtsabonnements und dem Besuch von Lektionen akzeptiert die Schülerin/der Schüler die AGB in ihrer aktuellen Fassung.


    1. Gestaltung der Lektionen

    Die Lehrkraft bestimmt die Gestaltung der Lektionen in Absprache mit der Schülerin/dem Schüler.Die Lektionen finden grundsätzlich wöchentlich bzw. zweiwöchentlich statt. Die angegebene Dauer in Minuten versteht sich einschliesslich Begrüssung, Verabschiedung und Besprechung.


      1. Vertragsdauer und Kündigung

      Neue Unterrichtsabonnemente können grundsätzlich jederzeit abgeschlossen werden. DieAbonnementsdauer wird bei der Buchung festgelegt. Eine Kündigung während der Laufzeit eines Abonnements ist durch beide Parteien stets möglich, doch besteht im Falle einer Kündigung durch die Schülerin/den Schüler wegen der fixen Einplanung der Lektionen kein Anspruch auf Erlass beziehungsweise Rückerstattung von Unterrichtsgebühren. Das abgeschlossene Unterrichtsabonnementwird immer nach Absprache bei der letzten Lektion des Abos um eine weitere Periode verlängert.


        1. Ausfall von Lektionen

        Terminabsprachen sind grundsätzlich mit dem Lehrer (Michael Fehr) persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler wegen Krankheit oder Unfall soll 24 Stunden vor dem Termin bei dem Lehrer (Michael Fehr) erfolgen. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Gebührenerstattung.

        Ist die Schülerin/der Schüler am Unterricht verhindert und gibt sie/er dies mindestens eine Woche im Voraus bekannt, können wir bei rechtzeitiger Absage entweder einen Ersatztermin vereinbaren oder im Fall von Ferien oder anderen Umständen eine Woche aussetzen und Normal weiterfahren. Durch die Schuld dem Lehrer versäumte Unterrichtsstunden werden ebenfalls nach Vereinbarung nachgeholt. Der Lehrer bietet hierzu mögliche Ausweichtermine zur Auswahl an falls kein Termin passt wird die Woche ausgesetzt und der Unterricht wird in der darauffolgenden Woche wie üblich weitergeführt.


          1. Unterrichtsgebühr

          Die Gebühr für das gesamte Unterrichtsabonnement ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung, in jedem Fall aber vor Unterrichtsbeginn zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache mit der Lehrkraft möglich. Bleibt die Zahlung fälliger Gebühren oder Kosten aus, kommt die Schülerin/der Schüler ohne Mahnung in Verzug und wird der Unterricht bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt. Die verfallenen Lektionen werden nicht nachgeholt.


            1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

            Auf den Unterrichtsvertrag ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.